FAQ

Eine Verordnung  gilt für maximal neun Sitzungen, wobei die erste Behandlung bei der Krankenkasse innert 8 Wochen und bei Unfall innert 5 Wochen seit der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss.

Die ergotherapeutische Behandlung wird durch die Grundversicherung der Krankenkasse abgedeckt. In der Regel bezahlt die Krankenkasse 3×9 Sitzungen; jede einzelne Verordnung muss jedoch bewilligt werden. Die Krankenkasse hat gemäss Tarifvertrag 10 Tage Zeit eine Behandlung zu bewilligen oder abzulehnen.

Die Praxis ist leider nicht rollstuhlgängig. Die Praxis befindet sich im 1. OG und es steht kein Lift zur Verfügung.

Es hat zwei kurze Treppen  à je 4  Stufen und eine längere Treppe à 10 Stufen.

Für gehbehinderte Menschen können Autos direkt vor dem Praxiseingang anhalten.

Wir bitten Sie, neben einer gültigen Verordnung ihre Versichertenkarte der Krankenkasse oder die Schadennummer der Unfallversicherung mitzubringen. Sowie die Agenda um weitere Termine vereinbaren zu können.

Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, sich 24 Stunden vorher abzumelden. Sonst sehen wir uns veranlasst, Ihnen die Zeit in Rechnung zu stellen. 

Allgemeine Definition Ergotherapie Verband Schweiz: Ergotherapie stellt die Handlungsfähigkeit des Menschen in den Mittelpunkt. Sie trägt zur Verbesserung der Gesundheit und zur Steigerung der Lebensqualität bei. Sie befähigt Menschen, an den Aktivitäten des täglichen Lebens und an der Gesellschaft teilzuhaben.

Definition Handtherapie der  Schweizerischen Gesellschaft für Handrehabilitation (SGHR): In der Handtherapie werden Menschen mit Verletzungen oder Erkrankungen der Hand und der oberen Extremität behandelt. Das Ziel der Handtherapie ist das Wiedererlangen einer bestmöglichen Funktion, um den Alltag wieder meistern zu können.

HandtherapeutInnen sind Physio- oder ErgotherapeutInnen, die sich auf die Behandlung der oberen Extremität spezialisiert haben. Dies beinhaltet unter anderem Schienenanpassungen, Narbenbehandlungen, manuelle Therapien, Schmerzbehandlung, physikalische Therapien, Hilfsmittelberatung und Alltagstraining.

Die HandtherapeutInnen arbeiten eng mit den zuweisenden ÄrztInnen aus den Fachgebieten Handchirurgie, Orthopädie, Rheumatologie, Traumatologie und Allgemeinmedizin zusammen, um dem Patienten eine individuell angepasste Behandlung bieten zu können. 

Ausbildung

1997 – 2000

Ausbildung zur Dipl. Ergotherapeutin FH, Schule für Ergotherapie Zürich

Weiterbildung

2024

Advanced Handtherapie, ZHAW

2022 – 2023

CAS Schmerz, ZHAW

2012 – 2013

CAS Handtherapie, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW

2004 – 2005

Kinderbobath-Therapeutin NDT

Laufend bilde ich mich weiter: Manuelle Mobilisation, Lymphdraininge, Schienenkurse, Spinaldynamik, Taping, Hentschel Methode, u.a.

Berufliche Laufbahn

2014

Gründung Praxis Hand- und Ergotherapie Sihltal, Adliswil

2021 – 2022

Stiftung RgZ Frühberatungs- und Therapiestelle Horgen 

2012 – 2021

Leiterin Ergotherapie, Kantonsspital Baden

2009 – 2011

Stv. Leiterin Ergotherapie, Kantonsspital Baden

2008 – 2009

Kantonsspital Baden

2007 – 2008

Vertretung SRK Zug, Therapiestelle für Erwachsene, Zug

2005 – 2007

Beratungs- und Therapiestelle für Kinder und Erwachsene, Wattwil

2000 – 2005

Schule für Körperbehinderte Kinder und Jugendliche, Zürich 

Mitgliedschaften

Ergotherapie Verband Schweiz (Delegierte Sektion ZH/SH)

Schweizerische Gesellschaft für Handrehabilitation SGHR

Interessengesellschaft der Ergotherapie in der Rehabilitation (Vorstandsmitglied)