Eine Verordnung gilt für maximal neun Sitzungen, wobei die erste Behandlung bei der Krankenkasse innert 8 Wochen und bei Unfall innert 5 Wochen seit der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss.
Die ergotherapeutische Behandlung wird durch die Grundversicherung der Krankenkasse abgedeckt. In der Regel bezahlt die Krankenkasse 3×9 Sitzungen; jede einzelne Verordnung muss jedoch bewilligt werden. Die Krankenkasse hat gemäss Tarifvertrag 10 Tage Zeit eine Behandlung zu bewilligen oder abzulehnen.
Die Praxis ist leider nicht rollstuhlgängig. Die Praxis befindet sich im 1. OG und es steht kein Lift zur Verfügung.
Es hat zwei kurze Treppen à je 4 Stufen und eine längere Treppe à 10 Stufen.
Für gehbehinderte Menschen können Autos direkt vor dem Praxiseingang anhalten.
Wir bitten Sie, neben einer gültigen Verordnung ihre Versichertenkarte der Krankenkasse oder die Schadennummer der Unfallversicherung mitzubringen. Sowie die Agenda um weitere Termine vereinbaren zu können.
Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, sich 24 Stunden vorher abzumelden. Sonst sehen wir uns veranlasst, Ihnen die Zeit in Rechnung zu stellen.
Allgemeine Definition Ergotherapie Verband Schweiz: Ergotherapie stellt die Handlungsfähigkeit des Menschen in den Mittelpunkt. Sie trägt zur Verbesserung der Gesundheit und zur Steigerung der Lebensqualität bei. Sie befähigt Menschen, an den Aktivitäten des täglichen Lebens und an der Gesellschaft teilzuhaben.
Definition Handtherapie der Schweizerischen Gesellschaft für Handrehabilitation (SGHR): In der Handtherapie werden Menschen mit Verletzungen oder Erkrankungen der Hand und der oberen Extremität behandelt. Das Ziel der Handtherapie ist das Wiedererlangen einer bestmöglichen Funktion, um den Alltag wieder meistern zu können.
HandtherapeutInnen sind Physio- oder ErgotherapeutInnen, die sich auf die Behandlung der oberen Extremität spezialisiert haben. Dies beinhaltet unter anderem Schienenanpassungen, Narbenbehandlungen, manuelle Therapien, Schmerzbehandlung, physikalische Therapien, Hilfsmittelberatung und Alltagstraining.
Die HandtherapeutInnen arbeiten eng mit den zuweisenden ÄrztInnen aus den Fachgebieten Handchirurgie, Orthopädie, Rheumatologie, Traumatologie und Allgemeinmedizin zusammen, um dem Patienten eine individuell angepasste Behandlung bieten zu können.
1997 – 2000
Ausbildung zur Dipl. Ergotherapeutin FH, Schule für Ergotherapie Zürich
2024
Advanced Handtherapie, ZHAW
2022 – 2023
CAS Schmerz, ZHAW
2012 – 2013
CAS Handtherapie, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW
2004 – 2005
Kinderbobath-Therapeutin NDT
Laufend bilde ich mich weiter: Manuelle Mobilisation, Lymphdraininge, Schienenkurse, Spinaldynamik, Taping, Hentschel Methode, u.a.
2014
Gründung Praxis Hand- und Ergotherapie Sihltal, Adliswil
2021 – 2022
Stiftung RgZ Frühberatungs- und Therapiestelle Horgen
2012 – 2021
Leiterin Ergotherapie, Kantonsspital Baden
2009 – 2011
Stv. Leiterin Ergotherapie, Kantonsspital Baden
2008 – 2009
Kantonsspital Baden
2007 – 2008
Vertretung SRK Zug, Therapiestelle für Erwachsene, Zug
2005 – 2007
Beratungs- und Therapiestelle für Kinder und Erwachsene, Wattwil
2000 – 2005
Schule für Körperbehinderte Kinder und Jugendliche, Zürich
Ergotherapie Verband Schweiz (Delegierte Sektion ZH/SH)
Schweizerische Gesellschaft für Handrehabilitation SGHR
Interessengesellschaft der Ergotherapie in der Rehabilitation (Vorstandsmitglied)